Die soeben vom Bundesrat beschlossene Unternehmenssteuerreform
2008 wird nach Ansicht der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers deutsche Unternehmen dazu veranlassen, ihren Unternehmensstandort aus steuerlicher Sicht zu überdenken.
Neben einer Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 Prozent
sieht die Unternehmenssteuerreform deutliche Veränderungen im Bereich
der Gewerbesteuer vor. So wird die Gewerbesteuer ab dem
Veranlagungszeitraum 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig
sein. Zahlreiche neue Hinzurechnungstatbestände erhöhen die
gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage. Entlastend wirkt bei der
Gewerbesteuer die Absenkung der Steuermesszahl von 5 auf 3,5
Prozent. Im Ergebnis erfährt die Körperschaftsteuer durch die
Unternehmenssteuerreform eine wesentlich höhere Entlastung als die
Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird damit ab 2008 zur zentralen
Unternehmenssteuer.
Professor Norbert Winkeljohann, Vorstand bei
PricewaterhouseCoopers und zuständig für den Bereich Mittelstand zu
den Folgen der neuen Gesetzgebung: "Die Verschiebung des
Kräfteverhältnisses zwischen Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer hat
erhebliche Auswirkungen auf die Steuerplanung von Unternehmen. Diese
werden sich in Zukunft verstärkt auf die Absenkung der Gewerbesteuer
konzentrieren und vermehrt ihr Augenmerk darauf richten, ob der
gewählte Standort steuerlich noch tragfähig ist. "
Vergleicht man beispielsweise die Steuerlast zweier
Kapitalgesellschaften, von denen die eine in München und die andere
in einer "Gewerbesteueroase" wie Norderfriedrigskoog ansässig ist,
ergibt sich für die in München ansässige Kapitalgesellschaft eine
Gesamtsteuerbelastung von nahezu 33 Prozent (bisher: 40 Prozent),
während die Kapitalgesellschaft aus Norderfriedrigskoog lediglich
knapp 23 Prozent (bisher: 33 Prozent) des erwirtschafteten Gewinns an
Finanzamt und Gemeinde abzuführen hat.
Aus diesem Grund rechnet PwC mit einem verstärkten innerdeutschen Steuerwettbewerb unter den einzelnen Kommunen.