Viele Deutsche, die sich selbstständig machen, gründen dafür eine Gesellschaft nach englischem Recht – die sogenannte Limited. Auch wenn dies einfacher erscheint, als eine deutsche GmbH zu gründen, gibt es bei der Geschäftsführung nach englischem Recht einiges zu beachten. Viele sind damit überfordert und finden sich bald auf den schwarzen Listen des englischen Handelsregisters wieder. Alphabetisch sind dort alle Unternehmen aufgeführt,
die entweder aus dem Handelsregister gelöscht wurden oder binnen drei
Monaten gelöscht werden sollen. Der Grund: Schwere Verstöße gegen
englisches Recht. Knapp 25 Prozent der betroffenen Limiteds sind in
deutscher Hand.
In Zusammenarbeit mit englischen Behörden werden diese Listen nun auch in Deutschland bei
www.firmenwelten.de veröffentlicht. "Ziel ist es zunächst, die
deutschen Limited-Besitzer zu informieren, die häufig gar nichts
davon wissen, dass ihre Limited von der Gründungsagentur nicht
ordentlich verwaltet wird", unterstreicht Ilka Ennen,
Geschäftsführerin von Firmenwelten, "und dann wollen wir gemeinsam
mit ihnen Lösungen aus dem Dilemma erarbeiten, bevor es zu spät ist."
Nach Auskunft von Firmenwelten wird gegen alle betroffenen Gesellschafter und
Geschäftsführer strafrechtlich ermittelt. Unabhängig davon sind
Geldstrafen in Höhe von bis zu 5.000 Pfund, mehr als 7.300 Euro, die
Regel. Was schlimmer ist: Unternehmen, die in England gelöscht sind,
verlieren immer auch in Deutschland ihren Haftungsausschluss.
Nach Auffassung britischer Behörden ist das "Limited-Chaos" auch
eine Folge der Gründungen der Limiteds durch Billiganbieter in
Deutschland. So hat der angebliche deutsche "Marktführer" in
Birmingham über eine Briefkastenadresse mehr als 16.000 Limiteds
registriert, die sich immer mehr als "Zeitbomben" entpuppen.