Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sollen ein Vermögen von bis zu 45.500 Euro behalten dürfen. Das fordert der Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). Der Minister spricht sich für eine Korrektur der Hartz IV-Gesetze aus. Das berichtet das Zeitungsportal "Der Westen" im Internet.
Bisher dürfen ALG II-Empfänger nur über ein Vermögen in Höhe von 16.250 verfügen. Ein höheres Vermögen müssen sie zuerst aufbrauchen, ehe sie Hartz IV erhalten.
Infolge der gegenwärtigen Wirtschaftskrise seien auch mehr Kurzarbeiter von Arbeitslosigkeit bedroht. Gerade Arbeitnehmer, die oftmals sehr lange in ein- und demselben Betrieb gearbeitet haben, haben oft Lebensversicherungen und Vermögen in Geldanlagen angespart, schreibt "Der Westen".
Nach Angaben von Laumann lebt jeder Dritte, der bundesweit im März neu von Arbeitslosigkeit betroffen war, in NRW. Außerdem habe sich die Zahl der Kurzarbeiter in seinem Bundesland innerhalb eines Jahres auf mehr als 400.000 verzehnfacht.
Viele Arbeitnehmer, die jahrelang in die Renten- und Arbeitlosenversicherung eingezahlt hätten, fürchteten bei Arbeitslosigkeit den Verlust ihrer Spareinlagen, schreibt das Zeitungsportal. Laumann verlangt daher eine bessere finanzielle Absicherung für Empfänger von ALG II. Bisher hätten die Arbeitnehmer nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit (ALG I) aber keinen Rettungsschirm, schreibt "Der Westen".