Ab Mitte nächsten Jahres sollen allen Bundesbürgern eindeutig zuordenbare Identifikationsnummern für Steuerangelegenheiten zugeteilt werden. Bereits im Jahr 2003 wurde die Einführung solcher Nummern beschlossen. Wie das Handelsblatt berichtet, gibt es nun auch eine Verordnung zur Einführung der Identifikationsnummern, die Bundestag und Bundesrat nun verabschiedet haben.
In der Verordnung wird geregelt, wie die Nummernvergabe durchgeführt werden soll. Danach müssen alle Einwohnermeldeämter bis zum 1. Juli 2007 die Namens-, Adress- und Geburtsdaten aller Bundesbürger an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Dieser Datenwust muss dann erst einmal von Karteileichen und Doppelerfassungen befreit werden. Dafür haben die Ämter bis zum 30. September 2007 Zeit. Danach soll das Bundesamt den Einwohnermeldeämtern "unverzüglich" die Identifikationsnummern übermitteln. Die Ämter haben dann ebenfalls den "unverzüglich" auszuführenden Auftrag, die Nummern und Angaben über die gespeicherten Daten an die Bürger weiterzuleiten.
Die neue Identifikationsnummer soll das Besteuerungsverfahren vereinfachen. Im Gegensatz zur Steuernummer erhält die neue Nummer ein jeder Bürger, gleich ob er schon mal eine Steuererklärung abgegeben hat oder nicht. Neben den bürokratischen Vereinfachungen werden jedoch auch Stimmen laut, die eine stärkere Überwachung der Bürger befürchten. Inwiefern dies möglich sei, könne derzeit nur schwer abgeschätzt werden, zitiert das Handelsblatt Vertreter großer Wirtschaftsverbände.
In jedem Fall wird die Nummer den dazugehörigen Steuerzahler überleben. Erst 20 Jahre nach dem Tod soll die Nummer bei den Behörden gelöscht werden. Die Datenerfassung über den Tod hinaus soll sicherstellen, dass "das Besteuerungsverfahren gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger" fortgesetzt und abgeschlossen werden kann, so der offizielle Wortlaut der Verordnung.
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