Jahressteuergesetz 2007 umstritten 

In der öffentlichen Anhörung im Bundestag-Finanzausschuss zum Jahressteuergesetz 2007 haben mehrere Sachverständige auf die mögliche Verfassungswidrigkeit des Entwurfs aufmerksam gemacht. Im Zentrum der Kritik: die rückwirkende Änderung von Steuergesetzen, wodurch Erträge aus geschlossenen Fonds schon ab 01.01.2006 besteuert werden sollen.

Der Steuerrechtler Dr. Hanno Berger von der internationalen Anwaltssozietät Dewey Ballantine sieht in der Neuregelung einen klaren Rechtsbruch. "Eine rückwirkende Gesetzesänderung würde den deutschen Rechtsstaat entwerten. Kein Anleger könnte sich in Zukunft mehr auf geltende Gesetze verlassen", erklärte er in einer Pressemitteilung seiner Kanzlei. Von der Änderung wären nach seiner Schätzung 10.000 Privatanleger betroffen.

Auch von den Grünen kam Kritik an der Rückwirkung. Die Bundestagsabgeordnete Christine Scheel hatte schon vorher in einer Rede im Bundestag betont, es müsse der "Vertrauensschutz ausreichend gewährleistet" werden. Gerade weil sie mit der Zielrichtung des Gesetzes einverstanden sei und die striktere Besteuerung von Geldanlagen unterstütze, wolle sie "eine verfassungsfeste Regelung", um eine mögliche Klagewelle gegen das Gesetz zu verhindern.

Die Bundesregierung plant, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 Steuersparmöglichkeiten mit Hilfe von geschlossenen Fonds rückwirkend zum 1. Januar 2006 vollständig abzuschaffen. Experten wiesen darauf hin, dass mit Verfassungsklagen von Anbietern und Anlegern zu rechnen sei, wenn die rückwirkende Änderung des Gesetzesvorhabens bestehen bliebe.

Der Finanzausschuss des Bundestags hat bis zum 8. November Zeit, die Gesetzesvorlage zu überarbeiten, um sie dann an den Bundestag weiterzuleiten. Vorgesehen ist, das Jahressteuergesetz 2007 Ende November 2006 zu verabschieden.