Das Bundeskabinett hat das "Jahressteuergesetz 2008" abgenickt. Das Gesetz dient nach Auskunft der Bundesfinanzministeriums dem Zweck, Bürokratie abzubauen und Steuerschlupflöcher zu stopfen. Steuerstaatssekretär Axel Nawrath sprach von einer Senkung der Bürokratiekosten um 280 Millionen Euro. Die Steuermehreinnahmen sollen sich auf insgesamt 110 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Wichtigste Neuregelung für den Bürokratieabbau dürfte die Abschaffung der Lohnsteuerkarte sein. Ein elektronisches Verfahren soll die Papierkarte ersetzen. Das Verfahren selbst soll erst 2009 fertig sein, ab 2011 soll es dann bundesweit gelten. Mit dem Verfahren werden alle Steuerdaten, z.B. Angaben zum Ehepartner, zu Kindern, zur Religionszugehörigkeit etc., in einer zentralen Datenbank erfasst. Unter Datenschützern ist dieses Verfahren umstritten.
Die Anmeldung zur Kapitalertragssteuer soll ebenfalls ab 2009 auf elektronischem Wege erfolgen. Bei den Rentenbezugsmitteilungen, die durch die Rentenversicherung Bund verschickt werden, soll es auch Vereinfachungen geben. Letztendlich soll auch die Möglichkeit des Lohnsteuerjahresausgleichs durch den Arbeitgeber entfallen.
Ehegatten müssten in Zukunft nicht mehr komplizierte Gedankenspiele zur Steuerklassenwahl machen. Bei einer gemeinsamen Veranlagung zahlen Verheiratete durch das geplante neue Anteilsverfahren nur den Anteil an der Steuer, der ihrem Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht. Verteilt sich die Einkommenssituation beispielsweise zu 30 Prozent auf den Mann und zu 70 Prozent auf die Frau, gilt diese Quote auch bei der Einkommensteuer.
Eine wichtige Änderung betrifft die missbräuchlichen Steuergestaltungen. Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf eine Beweislastumkehr vor. Danach hätte der Steuerzahler darlegen müssen, dass eine steuerlich relevante Maßnahme, z.B. Gründungen von neuen Unternehmen oder das "Einspannen" des Ehegatten, nicht nur deshalb erfolgte, um Steuern zu sparen. Diese neue Missbrauchsregel wurde zwar entschärft, geht aber immer noch deutlich über das bislang geltende Recht hinaus. In der nun vom Kabinett gebilligten Version muss das Finanzamt in einem ersten Schritt dem Steuerzahler darlegen, dass seine Steuergestaltung "ungewöhnlich" ist. Sodann muss der Steuerzahler wiederum darlegen, dass es dies nicht in erster Linie zum Zwecke des Steuernsparens geschehen ist.
Dem Gesetzesentwurf müssen nun noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Geschieht dies, können erste Änderungen bereits ab 2008 in Kraft treten.