Nun ist es amtlich. Das Bundeskabinett hat ein milliardenschweres Sparpaket verabschiedet, das diverse Einschnitte für Steuerzahler vorsieht. Die erhofften zusätzlichen Einnahmen von rund 2,1 Mrd. Euro sollen der Sanierung des Staatshaushaltes dienen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen den Sparerfreibetrag, die Pendlerpauschale und die Reichensteuer. Letztere soll dazu beitragen, "dass finanziell leistungsstärkere Bevölkerungsschichten entsprechend stärker als bisher zur Finanzierung öffentlicher Leistungen und zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte herangezogen werden", so das Bundesfinanzministerium. Ein Entlastungsbetrag soll bis zur geplanten Unternehmenssteuerreform 2008 dafür sorgen, dass Gewinneinkünfte von der Steuer nicht in Mitleidenschaft gezogen werden
Gegen die Streichung der Pendlerpauschale, die nur noch den Fernpendlern (ab dem 21. Kilometer) gewährt werden soll, haben bereits einige Institutionen den Gang nach Karlsruhe angekündigt, wie banktip bereits berichtete. Inzwischen häufen sich die Stimmen, die die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungsrechtlich bedenklich ansehen. "Ich habe nachhaltige Zweifel, ob das rechtlich in Ordnung ist", sagte beispielsweise der Präsident des Finanzgerichtstags, Jürgen Brandt, gegenüber dem Handelsblatt.
Auch die Kürzung des Sparerfreibetrages von derzeit 1.370,- Euro pro Person auf 750,- Euro bzw. 1.500,- Euro bei Zusammenveranlagung trifft viele Kleinsparer unter den Steuerzahlern. Dies geschehe "zum weiteren Abbau von Steuervergünstigungen" heißt es dazu lapidar in einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums.
Weitere Eckpunkte des Maßnahmepaketes sind die Herabsetzung des Bezugsalters beim Kindergeld und eine restriktivere Handhabung beim Steuerabzug für das häusliche Arbeitszimmer.
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