Keine Steuerklassen mehr für Ehepaare? 

Das Bundesfinanzministerium plant, bei der Besteuerung von Ehepaaren das geringere Einkommen besser zu stellen. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen soll weniger Steuern zahlen müssen als bisher, ohne dass sich aber die Gesamtbelastung des Ehepaars nach dem Lohnsteuerjahresausgleich ändert. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).

Angedacht ist ein so genanntes "Anteilsverfahren". Das Finanzamt trägt bei jedem Partner auf der Lohnsteuerkarte ein, wie hoch dessen Anteil am Gesamtarbeitslohn des Ehepaars voraussichtlich sein wird. Arbeitgeber müssen dann beim Lohnsteuerabzug den Gesamtlohn des Ehepaars hochrechnen, die gesamte Lohnsteuer ermitteln und aus dieser wiederum die anteilige Steuer für den jeweiligen Arbeitnehmer.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium Barbara Hendricks sagte dazu der FTD, durch das Anteilsverfahren werde das heutige Problem entschärft, dass der Ehepartner in der Steuerklasse V eine sehr hohe Abgabenbelastung hat. 94 Prozent der Steuerzahler in dieser Klasse sind Frauen. Hendricks sieht hier ein "Motivationsproblem", das Frauen von der Lohnarbeit abhält. Dadurch dass bereits in der monatlichen Gehaltsabrechnung ein höherer Nettolohn ausgewiesen wird, soll sich das ändern.

Das neue Verfahren wird zunächst nur als Wahlmöglichkeit angeboten, da Arbeitnehmer nicht dazu gezwungen werden können, ihrem Arbeitgeber das Gehalt des Ehepartners zu verraten. Falls es angenommen wird, könnte es später einmal die Steuerklassen ersetzen, so die FTD. Es hat den zusätzlichen Vorteil, mit einem höheren Nettoeinkommen steigen auch die nettolohnabhängigen Lohnersatzleistungen, zum Beispiel das Arbeitslosengeld oder das Elterngeld.

Bisher können Ehepaare wählen, ob sie in der Steuerklassen-Kombination III/V oder IV/IV besteuert werden wollen. Für Paare mit stark unterschiedlichem Einkommen lohnt sich die Kombination III/V, für die sich zur Zeit rund vier Millionen Ehepaare entscheiden. Die rund drei Millionen Paare, welche die Kombination IV/IV gewählt haben, zahlen prozentual den gleichen Steuersatz.

In der Kombination III/V verringert sich in der Klasse III der Steuerabzug, in der Klasse V ist er entsprechend höher. Wählen beide Partner die Steuerklasse IV, sind die Abzüge in der Summe höher als in der Kombination III/V. Der Lohnsteuerjahresausgleich, wie der Name schon sagt, gleicht das wieder aus: Während Paare mit der Kombination III/V meistens Steuern nachzahlen, bekommen solche mit der Kombination IV/IV Geld zurück.