Kindererziehung: mehr Gewicht für die Rente 

Wer Kinder großzieht, bekommt die Erziehungszeit später bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. So werden Müttern oder Vätern für jedes Kind, das nach 1991 geboren wurde, die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt als Kindererziehungszeit angerechnet, für davor geborene Kinder sind es zwölf Monate, sagt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

 

Mit der zeitlichen Gutschrift ist auch ein finanzielles Plus verbunden, so der Rentenexperte:

"Diese Monate wirken sich deutlich rentensteigernd aus. Sie werden so bewertet, als hätte man in dieser Zeit gearbeitet und dabei das durchschnittliche Arbeitsentgelt eines Beschäftigten verdient, das 2007 bei rund 29.000 Euro in den alten und bei rund 24.000 Euro in den neuen Bundesländern liegt." Dadurch erhöht sich die Rente derzeit pro Kind um rund 80 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es rund 70 Euro monatlich.

 

Zur Verdeutlichung nennt Theil ein Beispiel: "Eine Hamburgerin mit drei kleinen Kindern, die alle nach 1991 geboren sind, bekommt später nach aktuellen Werten gut 234 Euro mehr Rente im Monat. Hat sie in dieser Zeit noch gearbeitet, bekommt sie die Werte für die Beitragszeit sogar noch dazu." Die Kindererziehungszeit wird auch für die Erziehung von Pflege-, Stief- oder Adoptivkindern angerechnet.

 

"Sowohl Mütter als auch Väter können Kindererziehungszeiten erhalten, aber nur jeweils einer von ihnen. Der Anspruch auf die Kindererziehungszeiten kann auch zwischen den Eltern aufgeteilt oder komplett dem Vater zugeordnet werden. In diesen Fällen ist allerdings eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile erforderlich", so der Rentenexperte weiter.

 

Neben den Kindererziehungszeiten, die die Rente steigern, werden zusätzlich bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes auch so genannte Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Auch diese bringen Vorteile mit sich, erklärt Theil: "Diese Berücksichtigungszeit erhöht zwar nicht wie die Kindererziehungszeit die Rente direkt, mit ihr können aber besondere rentenrechtliche Wartezeiten, wie zum Beispiel die für eine Altersrente für langjährig Versicherte, erfüllt werden. Außerdem können beitragsfreie Zeiten wie zum Beispiel die einer schulischen Ausbildung durch die Kinderberücksichtigungszeit eine höhere Bewertung erhalten."