Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem das Kindergeld angehoben und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt wird.
Höheres Kindergeld
Dem Beschluss des Bundeskabinetts zufolge steigt ab dem 1. Januar 2009 das Kindergeld: für das erste und das zweite Kind um jeweils 10 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro. Für das vierte Kind und weitere Kinder hebt die Bundesregierung das Kindergeld ebenfalls um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich an.
Ab 1. Januar 2009 steigt auch der Freibetrag für jedes Kind von 3.648 Euro um 192 Euro auf 3.840 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.000 Euro (vorher 5.808 Euro).
Hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten ab 2009 eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf in Höhe von 100 Euro. Den Zusatzbeitrag gibt es bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn.
Haushaltshilfen besser absetzbar
Die steuerliche Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Haushalt (bislang max. 2.400,- Euro), von haushaltsnahen Dienstleistungen (600,- Euro) und von Pflegeleistungen (600,- Euro) wird künftig über einen gemeinsamen Freibetrag geregelt. Maximal können für diese Posten 20.000 Euro bei der Steuererklärung angegeben werden. Hiervon sind dann 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro, absetzbar. Handwerkerarbeiten können weiterhin gesondert, 20 Prozent von maximal 3.000 Euro (keine Materialkosten), abgesetzt werden.
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Darüber hinaus hat sich das Bundeskabinett auf eine Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung verständigt. Er wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert. Diese Reduktion ist allerdings befristet bis Juni 2010. Gleichwohl soll der Beitragssatz dauerhaft auf 3,0 Prozent sinken.
Die Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung soll vor allem die erhöhten Beitragssätze für die Krankenversicherung ab dem nächsten Jahr auffangen. Mit Start des Gesundheitsfonds wird für alle gesetzlich Krankenversicherten ein Beitragssatz von 15,5 Prozent gelten. Bislang haben die Kassen Beitragssätze zwischen 12,7 und 17,4 Prozent. Für die meisten Versicherten bedeudet der einheitliche Zinssatz eine Verteuerung der Krankenkassenbeiträge.