Klage gegen erweiterte Rentenbesteuerung abgewiesen 

Das Finanzgericht Münster hat zwei Klagen gegen die seit 2005 geltende erweiterte Rentenbesteuerung abgewiesen. Das Finanzamt hatte die Rente der Kläger 2005 nicht mit 27 bis 29 Prozent der Besteuerung unterworfen, sondern entsprechend der seit dem Jahr neuen Regeln mit einem Anteil von 50 Prozent. Nach Einschätzung des 14. Senats sei dies nicht zu beanstanden, wie zwei am Montag bekanntgewordene Urteile (Az. 14 K 2406/06 E und 14 K 3990/06 E) des Finanzgerichts ergaben. Die Kläger machten geltend, es liege eine Doppelbesteuerung vor, weil die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor allem aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden.



Nach Angaben des Gerichts waren die Voraussetzungen für eine Rentenbesteuerung mit einem geringeren Anteil als 50 Prozent nicht erfüllt: Die Kläger hätten nicht nachgewiesen, in mindestens zehn Jahren Beiträge entrichtet zu haben, die die Höchstbeiträge überstiegen. Es liege keine verfassungsrechtlich unzulässige Doppelbesteuerung vor und auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes greife nicht zugunsten der Kläger ein, denn das Vertrauen auf die weiter geltende frühere Rentenbesteuerung müsse hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer Neuregelung zurücktreten. Der Senat ließ in beiden Fällen die Revision zum Bundesfinanzhof zu.



dpa