Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. hat beim niedersächsischen
Finanzgericht Klage gegen die Kürzung der Entfernungspauschale
eingereicht. "Wir sind wie viele andere der Meinung, dass die
Streichung der ersten 20 Kilometer auf der Fahrt zur Arbeit nicht
verfassungsgemäß ist", unterstreicht Werner Lenk,
Vorstandsvorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Lohnsteuerhilfe
Bayern e. V. und des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine BDL -
Berlin.
Der bundesweit tätige Verein betreut mehr als 500.000
Mitglieder, von denen etwa die Hälfte von der Kürzung der
Pendlerpauschale betroffen ist. "Die Klage in Niedersachsen ist erst
der Anfang", kündigt Lenk an. "Wir werden für alle unsere betroffenen
Mitglieder Einspruch beim Finanzamt einlegen und in Musterfällen eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeiführen."
"In vielen Fällen kommt es durch die Kürzung der
Entfernungspauschale zur Besteuerung des Existenzminimums", macht
Lenk auf ein großes Problem aufmerksam. Bei vielen Familien hätte das
zu versteuernde Einkommen durch die Berücksichtigung der
Pendlerpauschale das steuerliche Existenzminimum, also den
Grundfreibetrag von 15.324 Euro (7.664 Euro bei Alleinstehenden),
nicht überschritten. Durch die Rechtsänderung in 2007 werden sie aber
über diesem Grenzwert liegen, sollten die Gerichte nicht zu Gunsten
der Steuerzahler entscheiden. "Sie müssen nun Steuern zahlen, ohne
dass sich ihr Einkommen auch nur um einen Cent erhöht hat."