Klage gegen Kürzung der Pendlerpauschale eingereicht 

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. hat beim niedersächsischen

Finanzgericht Klage gegen die Kürzung der Entfernungspauschale

eingereicht. "Wir sind wie viele andere der Meinung, dass die

Streichung der ersten 20 Kilometer auf der Fahrt zur Arbeit nicht

verfassungsgemäß ist", unterstreicht Werner Lenk,

Vorstandsvorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Lohnsteuerhilfe

Bayern e. V. und des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine BDL -

Berlin.

Der bundesweit tätige Verein betreut mehr als 500.000

Mitglieder, von denen etwa die Hälfte von der Kürzung der

Pendlerpauschale betroffen ist. "Die Klage in Niedersachsen ist erst

der Anfang", kündigt Lenk an. "Wir werden für alle unsere betroffenen

Mitglieder Einspruch beim Finanzamt einlegen und in Musterfällen eine

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeiführen."



"In vielen Fällen kommt es durch die Kürzung der

Entfernungspauschale zur Besteuerung des Existenzminimums", macht

Lenk auf ein großes Problem aufmerksam. Bei vielen Familien hätte das

zu versteuernde Einkommen durch die Berücksichtigung der

Pendlerpauschale das steuerliche Existenzminimum, also den

Grundfreibetrag von 15.324 Euro (7.664 Euro bei Alleinstehenden),

nicht überschritten. Durch die Rechtsänderung in 2007 werden sie aber

über diesem Grenzwert liegen, sollten die Gerichte nicht zu Gunsten

der Steuerzahler entscheiden. "Sie müssen nun Steuern zahlen, ohne

dass sich ihr Einkommen auch nur um einen Cent erhöht hat."