Immer mehr Menschen klagen gegen ihre Bescheide zum Bezug von Arbeitslosengeld II. Experten sprechen von einer regelrechten Prozessflut, berichtet die „Frankfurter Rundschau“ (FR).
Bereits in der ersten Hälfte diesen Jahres sei die Zahl der Prozesse bundesweit auf 45.000 gestiegen. Das sind 38 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahlen stammen aus einer Übersicht der Bundesagentur für Arbeit (BA), die noch nicht einmal die Städte und Kreise erfasse, die sich in Eigenregie als "Optionskommunen" um Langzeitarbeitslose kümmern.
Jürgen Brand, Präsident des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen, zählte in seinem Zuständigkeitsbereich etwa vier mal so viele eingereichte Klagen wie erwartet. Die Erfolgsaussichten sind dabei relativ hoch, so dazu die Angaben von Hessens oberstem Sozialrichter Harald Klein.
Strittig sind immer wieder die Unterscheidung zwischen Zweckwohngemeinschaften und Liebespaaren und weitere Ausnahmefälle, die nicht in das Raster des standardisierten Verfahrens passen. So müssen die Richter der FR zufolge zum Beispiel chronisch Kranken helfen, bei denen der Standardsatz von 347 Euro im Monat nicht reicht, um die Diät zu finanzieren oder Eltern, die ihren Kindern einen Schulausflug nicht bezahlen können.