Drei Jahre nach der Einführung von Hartz IV gehen bei den Gerichten immer mehr Klagen gegen die Arbeitsmarktreform ein. Das hat eine Umfrage des Bundessozialgerichtes (BSG) unter allen deutschen Sozialgerichten ergeben.
Wie die Onlineausgabe der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ.NET) berichtet, ist die Zahl der Klagen im Jahr 2007 im Zusammenhang mit Hartz IV in der ersten Instanz auf rund 154.000 gestiegen. Dies ist ein Anstieg um 32 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Rund ein Drittel aller sozialrechtlichen Streitigkeiten kommen damit aus diesem Bereich, schätzt das Kasseler Bundesgericht. "Der Trend hat sich unverändert fortgesetzt", resümierte der Gerichtssprecher Thomas Voelzke am Montag auf der Jahrespressekonferenz. Der neue BSG-Präsident, Peter Masuch, sagte: "Die Kurve geht langsam auf ihren Zenit zu, aber zeitlich können wir das noch nicht eingrenzen.
Die mit Abstand meisten Fälle drehten sich um die Bedarfsberechnung und Fragen, ob bestimmte Einkommen oder Vermögen beim Arbeitslosengeld II angerechnet werden müssen.
Die Aussicht auf Erfolg der Klagen ist jedoch eher gering. Nach Beobachtungen der BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel ist noch nicht einmal jeder fünfte Kläger erfolgreich, während die Erfolgsquote in sozialrechtlichen Streitigkeiten sonst bei über 30 Prozent liegt, heißt es in der FAZ.NET weiter.
Berlin und Brandenburg sind mit 25.600 Klagen in der ersten Instanz Spitzenreiter. Um die Klageflut bewältigen zu können, stieg die Anzahl der Richter insbesondere an den Sozialgerichten in den vergangenen drei Jahren um 28 Prozent auf 1027,5 Stellen, schreibt FAZ.NET.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr