Koalition einigt sich auf neue Erbschaftsteuer 

Es ist vollbracht! Die große Koalition hat sich auf eine Neuregelung der Erbschaftsteuer verständigt. Die Einigung wurde von den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von CDU und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, in Berlin verkündet. In den Kernstreitfragen zur Besteuerung von vererbten Unternehmen und selbstbewohnten Immobilien wurde eine Einigung erzielt. Sowohl Firmen als auch Grundstücke können nun steuerfrei vererbt werden.

Allerdings ist die Steuerfreiheit an Bedingungen geknüpft. Das steuerfreie Vererben von Unternehmen funktioniert in zwei Schritten: In einem ersten Schritt werden 85 Prozent der Steuern erlassen, wenn das Unternehmen sieben Jahre vom Erben fortgeführt wird und die Lohnsumme über den gesamten Zeitraum nur in geringen Grenzen sinkt. Soll das Unternehmen komplett steuerfrei vererbt werden, muss die Firma mindestens zehn Jahre fortgeführt werden und die Lohnsumme muss im Schnitt über dem Niveau von vor dem Erbfall liegen.

Bei geerbten Immobilien fällt keine Erbschaftsteuer mehr an, wenn das Haus vom Erben weiterhin selbst für Wohnzwecke genutzt wird. Dies gilt allerdings nur für Ehegatten, Kinder und eingetragene Lebenspartner. Bei Kindern kommt noch die Einschränkung hinzu, dass der Wohnraum nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf.

Für alle anderen wird das Erben von Grundstücken künftig vermutlich teurer. Das Bundesverfassungsgericht hatte die ursprüngliche Form der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil Grundstücke nicht mit ihrem eigentlichen Wert zur Besteuerung herangezogen werden. Das wird sich jetzt mit der Neuregelung ändern. Das neue Erbschaftsteuergesetz muss nun noch durch den Bundestag und den Bundesrat, um im Januar in Kraft treten zu können.

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