Koalition plant Steuerentlastung von 4,5 Mrd. Euro 

Die Koalition will mit einer Steuervereinfachung Unternehmen und Bürger um 4,5 Milliarden Euro entlasten. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, soll dies vor allem mittels Bürokratieabbau bewerkstelligt werden. Der Koalitionsausschuss will dazu heute einen entsprechenden Beschluss fassen.

Nutznießer der Steuervereinfachung sollen vor allem Firmen sein. Dabei steht jedoch weniger die finanzielle Entlastung im Vordergrund, sondern der Abbau der Bürokratie. Viele schriftliche Nachweise sollen komplett wegfallen. Andere können künftig elektronisch an die Finanzämter übermittelt werden. Weiterhin sollen Dokumentationspflichten für bestimmte Warenlieferungen sowie für Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verringert werden. Betriebsprüfungen sollen künftig nur noch zeitnah stattfinden.

Werbungskostenpauschale wird auf 1.000 Euro angehoben

Die Steuerermäßigung für die Bürger will die Koalition auf 590 Millionen Euro begrenzen. Geplant ist eine Anhebung der Werbungskostenpauschale von 920 auf 1.000 Euro. Wie die "Süddeutschen Zeitung" weiter berichtet, führe dies nach Angaben des Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine weder zu einer Steuerermäßigung noch zu einer Steuervereinfachung. Auch der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, kritisierte im "ARD-Morgenmagazin", dass die Bürger weiterhin Belege sammeln müssten.

Arbeitnehmer können Steuererklärung künftig alle zwei Jahre einreichen

Auch die Möglichkeit, die Steuererklärung künftig nur alle zwei Jahre abgeben zu können, bezeichnete Ondracek als wirkungslos. Die meisten Arbeitnehmer bekämen Geld zurück und wollten darauf nicht erst zwei Jahre warten.

Zudem soll bei der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten nicht mehr zwischen beruflich und privat bedingten Aufwendungen unterschieden werden. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung mit Nebenjob sollen die Finanzämter künftig bei der Festsetzung des Kindergeldes auf eine Einkommensprüfung verzichten. Arbeitnehmer, die abwechselnd mit Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, sollen dies beim Antrag der Anerkennung der Fahrtkosten nicht mehr täglich nachweisen.

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