Längere Verjährungsfrist für Steuerhinterzieher 

Wer Steuern hinterzieht, muss ab 2009 zehn Jahre lang fürchten, überführt zu werden. Im Jahressteuergesetz 2009 hat die Bundesregierung die Verjährungsfrist für Steuerstraftaten von fünf auf zehn Jahre angehoben. Die neue Verjährungsfrist gilt auch für zurückliegende Vergehen, die noch nicht verjährt sind.