LHRD entdeckt Fehler in Lohnabrechnung 

Viele Arbeitgeber-Lohnprogramme berücksichtigen die Änderungen des neuen "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" nicht korrekt und erstellen derzeit unzutreffende Lohnsteuerbescheinigungen. Das will der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) herausgefunden haben.

Dem Verein zufolge sei das Problem beim Erstellen der Einkommensteuererklärung für seine Mitglieder aufgefallen. Betroffen von dem Bescheinigungsfehler sind alle Steuerzahler, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind - also jeder, mit einem Gehalt von mehr als 45.000,- Euro brutto im Jahr. Ihre abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind weitaus höher, als bisher ausgerechnet - der LHRD geht von einer fehlenden Steuerminderung von durchschnittlich 1.000 Euro pro Steuerzahler für 2010 aus.

Neue Bescheinigungspflicht für Arbeitgeber

Hintergrund ist die neue Bescheinigungspflicht, die das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" dem Arbeitgeber auferlegt. Die bisher in einer Summe in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge müssen nun einzeln aufgeführt werden - diese neuen Eintragungen erscheinen in der Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 25 bis 28.

In der Lohnsteuerbescheinigung auf Zeile 24 achten

Und hier liegt der Fehler: Aktuell werden in den Zeilen 25 und 26 nur die dem Arbeitnehmer verbleibenden Anteile bescheinigt - tatsächlich müssten aber die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteile in diesen Zeilen eingetragen werden. Gutes Erkennungsmerkmal: Steuerzahler mit einem Eintrag in Zeile 24 sind von dem Bescheinigungsfehler betroffen.

Der LHRD rät allen freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherten ihre Lohnsteuerbescheinigung in Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu prüfen und sich steuerliche Beratung einzuholen. Mitglieder des LHRD können sich direkt an ihre Beratungsstellen wenden.

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