Lockerung bei Zuverdienstgrenze von Hartz IV 

Die Koalition will die Zuverdienstgrenze für Hartz IV-Empfänger verändern. Das geht aus Berichten der "Financial Times Deutschland" hervor. Eine andere Änderung der Hartz IV Regeln zum Elterngeld greift laut der "Süddeutschen Zeitung" bereits.

100 Euro Freibetrag bleibt

Bisher durften Hartz IV-Empfänger 100 Euro von ihrem Einkommen behalten, der Rest wurde gestaffelt verrechnet. Bis 800 Euro wurde die Hartz IV-Zuwendung um 80 Prozent des Nebeneinkommens abzüglich Freibetrag gekürzt. Bei einem Zuverdienst zwischen 800 und 1.200 Euro um 90 Prozent.

Der Freibetrag von 100 Euro soll nach den Plänen von Union und FDP verbleiben. Beim Einkommen zwischen 100 bis 1.000 Euro soll die Zuwendung durchgängig zukünftig zu 80 Prozent verrechnet werden. Die 90 Prozent Regelung fällt weg. Laut ZDF-Informationen wird alles über 1.000 Euro vollkommen von den Hartz IV-Zahlungen abgezogen. Die Koalitions-Arbeitsgruppe will diesen Plan in der kommenden Woche dem Koalitionsausschuss vorlegen.

Gesetzesänderung wird angekündigt

Laut Berichten der "Süddeutschen Zeitung" wird eine andere Änderung der Hartz IV Regelungen bereits angewandt. Die Bundesagentur für Arbeit kündigt die Kürzung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger in deren Bescheiden an, obwohl Bundestag und Bundesrat der Gesetzesänderung noch gar nicht zugestimmt haben.

Die Bundesagentur begründete die Entscheidung mit dem zu erwartenden Verwaltungsaufwand. So sagte eine Sprecherin gegenüber der "Süddeutschen Zeitung": "Wir wollen so den Verwaltungsaufwand möglichst niedrig halten. Außerdem können wir so vermeiden, dass wir 2011 zu viel bezahlte Leistungen zurückfordern müssen."

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