Malta verpflichtet sich zu Steuerdatenaustausch 

Die Bundesrepublik Deutschland und der Inselstaat Malta haben einen Auskunftsaustausch für Steuerangelegenheiten nach OECD-Standard unterzeichnet. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist dies in einem Änderungsprotokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Malta festgehalten.

Das Protokoll ermöglicht den deutschen und maltesischen Finanzbehörden, den anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Die neue Auskunftsklausel entspricht dem Standard, wie ihn die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat.

Für die Besteuerung relevante Informationen, die anderweitig nicht beschafft werden können, müssen vom ersuchten Staat beschafft und an den anfragenden Staat übermittelt werden. Das gilt auch für Bankinformationen sowie für Informationen beispielsweise über die Eigentümer von Gesellschaften. Diese Informationen müssen auf Ersuchen ausländischen Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden können.

Malta folgt damit nunmehr den international weitgehend üblichen Rechtsgrundsätzen beim Auskunftsaustausch. Das Protokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Unterzeichnung durch die vertragschließenden Staaten und der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften.