Künftig müssen nicht nur Banken und Finanzdienstleister verdächtige Bargeschäfte ihrer Kunden an die Behörden melden. Auch Rechtsanwälte und Steuerberater werden durch eine neue gesetzliche Regelung verpflichtet, Bargeschäfte über 15.000,- Euro zu registrieren, die Identität der Mandanten zu prüfen und bei Verdacht auf kriminelle Hintergründe den Behörden Meldung zu machen.
Hintergrund ist die Umsetzung der dritten EU-Richtlinie im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. Die Richtlinie sollte bereits Ende 2007 in nationales Recht umgesetzt werden. Laut Financial Times Deutschland (FTD) begründete die Bundesregierung die Verzögerung mit den "sehr komplexen Regelungen".
Nichtsdestotrotz ist die verspätete Umsetzung aus einem anderen Grund peinlich für die Bundesregierung. Beim Besuch des liechtensteinischen Ministerpräsidenten vor wenigen Tagen hatte Bundeskanzlerin Merkel das Fürstentum aufgefordert, die EU-Vorgaben rasch umzusetzen. Wie die FTD berichtet, hatte die Bundesregierung erst auf Nachfrage eingeräumt, dass man die Richtlinie selbst auch noch nicht umgesetzt habe. Die nun beschlossene Regelung muss noch durch den Bundesrat. Bis zur parlamentarischen Sommerpause soll dann endgültig in Kraft treten.
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