Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt ab dem 1. Juni ein Mindestlohn. Wie die Bundesregierung mitteilt, gilt die Lohnuntergrenze für alle 170.000 Wach- und Sicherheitsleute in Deutschland. Auch für jene, die bei ausländischen Unternehmen angestellt sind.
Höchster Mindestlohn in Baden-Württemberg
Der Mindestlohn ist nach Bundeländern gestaffelt: Mit 8,60 Euro in der Stunde müssen Arbeitgeber für Wachleute in Baden-Württemberg den höchsten Mindestlohn zahlen. Die niedrigste Lohnuntergrenze gilt für die neuen Bundesländer, für Berlin, Rheinlad-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein.
In diesen Ländern dürfen Arbeitgeber den Lohn auf 6,53 Euro pro Stunde drücken. Die übrigen Bundesländer leigen zwischen diesen Beträgen. Die Sätze steigen in allen Bundesländern in zwei Stufen zum 1. März 2012 und zum 1. Januar 2013 auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro an. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2013 befristet.
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