Eltern können durch Schenkungen Freibeträge ihrer Kinder nutzen, um Steuern zu sparen. Der Bundesverband deutscher Bank weist jedoch daraufhin hin, dass sie dann nicht mehr problemlos auf das verschenkte Kapital und dessen Erträge zugreifen können.
Kindern stehen genau wie ihren Eltern Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Diese können die Eltern nutzen, indem sie Geld an ihre Kinder verschenken. Die Schenkung von Kapitalvermögen ist dabei je Kind bis zu 400.000 Euro schenkungsteuerfrei. Laut dem Bundesverband können nach 10 Jahren wieder Beträge bis zu dieser Höhe steuerfrei geschenkt werden.
8.841 Euro sind steuerfrei
Kinder können über Grundfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag Steuern sparen. Durch diese Freibeträge sind insgesamt 8.841 Euro steuerfrei. Laut dem Bundesverband heißt das, dass zum Beispiel bei einer Verzinsung von zwei Prozent und einem Kapitalvermögen unter 442.050 Euro die Kapitalerträge steuerfrei sind.
Bei der Schenkung sind allerdings nicht nur steuerliche, sondern auch rechtliche Vorschriften zu beachten. So darf die Schenkung nicht nur der Steuervermeidung dienen. Damit diese Vermutung nicht aufkommt, sollten die Kinder zumindest ein eigenes Girokonto oder Depot haben.
Außerdem darf die Verfügungsgewalt von volljährigen Kindern nicht eingeschränkt sein. Die Finanzverwaltung kann trotz der Schenkung das Geld weiterhin den Eltern zurechnen, wenn der Eindruck entsteht, dass die Schenkung nicht ernsthaft war.
Foto: © Erika Walsh/FOTOLIA
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