Mit Staatsanleihen von Abgeltungssteuer profitieren 

Anleger können von der Abgeltungssteuer im neuen Jahr profitieren, wenn ihr persönlicher Grenzsteuersatz über 25 Prozent liegt. Das betrifft auch Zinsgewinne aus Staatsanleihen, die im Augenblick wegen der Finanzkrise gefragt sind. Die Ärzte-Zeitung empfiehlt daher, sich nicht durch die Abgeltungssteuer vom Kauf von Staatsanleihen abhalten zu lassen. Im Rahmen der Abgeltungssteuer werden alle Zinsgewinne einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Bisher galt der Grenzsteuersatz. Je höher dieser liegt, desto stärker profitiert ein Anleger bei Kapitalgewinnen von der Abgeltungssteuer gegenüber dem dieses Jahr geltenden System.

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Die Abgeltungssteuer