Neues Steuergesetz behandelt Ehepartner gerechter 

Im neuen Jahr sollen steuerliches Lasten zwischen Eheleuten gerechter verteilt werden. Bisher können sich Ehepaare entscheiden, ob sie beide Steuerklasse IV wählen, oder ob der eine Steuerklasse III und der andere Partner Steuerklasse V erhält. Letzteres empfiehlt sich, wenn die Ehepartner unterschiedlich viel Gehalt beziehen. Es belastet den Partner mit Klasse V sehr stark. Über die Einkommensteuererklärung kann man sich das Geld dann teilweise zurückholen.



Wie die Bundesregierung mitteilt, bietet das Jahressteuergesetz 2009 zusätzlich ein Faktorverfahren. Dabei wird der Splitting-Vorteil gerechter zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Damit soll die einseitig hohe Steuerlast auf dem Hinzuverdienst des einkommensschwächeren Partners verringert werden. Das Faktorverfahren können Ehepaare ab 2009 optional wählen.