Bis zum neuen Jahr bekommen Nordrhein-Westfalens Steuerzahler von ihren Finanzämtern nur noch frohe Botschaften. Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) wies in einem Erlass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung an, von heute bis zum 31. Dezember 2010 von Maßnahmen abzusehen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein können.
Bis Jahresende keine Betriebsprüfungen und Vollstreckungen
Die Finanzämter sollen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.
Steuerbescheide werden wie im Vorjahr auch im "Weihnachtsfrieden" versandt. Diese Regelung habe sich bewährt. Viele Bürger machten gerade zum Jahresende finanzielle Pläne. Außerdem würden dadurch Steuererstattungen nicht verzögert.
Foto: © NRWSPD
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