Online-Petition will Kaffeesteuer abschaffen 

Mit einer Online-Petition soll seit Mitte Juli 2009 die Abschaffung der Kaffeesteuer in Deutschland erreicht werden. Denn sie bedeute einen Wettbewerbsnachteil einheimischer Kaffeeunternehmen im internationalen Vergleich, besonders im privaten, grenznahen Warenverkehr. Gestartet wurde die Online-Petition von Jörg Volkmann vom Verein Coffee Hunting.

Röstkaffee wird in Deutschland neben der Kaffeesteuer von gut 2,00 Euro noch zusätzlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent belastet. Außer Deutschland erheben nur noch Belgien und Dänemark eine Steuer auf Kaffee, allerdings einen wesentlich niedrigeren Satz.

Niedrigerer Kaufpreis durch Wegfall der Kaffeesteuer

Volkmanns Ansicht nach würde durch die Abschaffung der Kaffeesteuer jedoch nicht nur der Verkaufspreis des Kaffees sinken und dadurch der Konsum steigen. Ein Wegfall der Steuer könnte nach Ansicht von Coffee Hunting auch den Spielraum für bessere Erzeugerpreise erhöhen, die für nachhaltig produzierten Kaffee gelten. Internationale Studien aus Schweden und Belgien belegen, dass günstigere Preise die Kaufbereitschaft für nachhaltig produzierten Kaffee positiv beeinflussen können.

Kaffeesteuer oft höher als Einkaufspreis von Rohkaffee

Auch könnten die Kosten für die Abführung und Kontrolle der Kaffeesteuer anderweitig eingesetzt werden: Bislang müsse eine Röster exakt jedes Gramm Kaffee, das er röstet, beim Zoll deklarieren, damit es grammgenau besteuert werden kann. Der Betrag der Kaffeesteuer übersteigt teilweise sogar den Einkaufspreis vieler Rohkaffees an den Börsen.

Bund nimmt 2008 eine Milliarde Euro

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) angesichts der aktuellen Diskussion um die Kaffeesteuer mitteilt, hat der Bund vergangenes Jahr 1,008 Milliarden Euro an Kaffeesteuer eingenommen. Die Kaffeesteuer wird als Verbrauchssteuer auf Röstkaffee (Steuertarif 2,19 Euro je Kilogramm) und löslichen Kaffee (4,78 Euro je Kilogramm) erhoben. Zusätzlich werden kaffeehaltige Waren (zum Beispiel Cappuccino, Eiskaffee, Café au Lait) bei der Einfuhr in das deutsche Steuergebiet gemäß ihrem Kaffeeanteil mit der Steuer belastet.