Nachdem der Bundesfinanzhof im Januar die Neuregelung der Entfernungspauschale wegen verfassungsrechtlicher Zweifel dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, obliegt diesem nunmehr eine endgültige Entscheidung.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass eine Entscheidung, die noch in diesem Jahr erwartet wird, für alle betroffenen Pendler gleichermaßen gültig ist. Alle Steuerbescheide bleiben insoweit offen, d.h. Änderungen, die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich sind, können durch die Finanzämter ohne weiteres Zutun der Bürger vorgenommen werden.
Medienberichte, wonach nur denjenigen Pendlern zu Unrecht erhobene Steuern zurückerstattet werden, die gegen die Regelung klagen, sind falsch. Ein sogenannter Nichtanwendungserlass wäre hier gar nicht zulässig und wurde auch nie erwogen, so das Finanzministerium.