Pendlerpauschale: Folgen für den Steuerzahler 

Etwa 20 Millionen Deutsche können ab sofort wieder die volle Pendlerpauschale beim Finanzamt geltend machen und bekommen Rückzahlungen für 2007 und 2008. Das ist die Folge des gestrigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Kürzung der alten Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Was sich nach dem Urteil für die Steuerzahler ändert, berichtet die "Frankfurter Rundschau".



Fahrten zur Arbeit können rückwirkend für 2007 und 2008 wieder vom ersten Kilometer an mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich abgesetzt werden. Alle davon betroffenen Bürger könnten bis Mai 2009 nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) ihr Geld zurückbekommen. Die Neuberechnung aller Steuerbescheide dauere etwa acht bis zehn Wochen.

Eine automatische Rückzahlung der zuviel gezahlten Steuern erhalten diejenigen Steuerzahler, die alle Kilometer bei ihrer Steuererklärung 2007 angegeben haben und deren Steuerbescheid für das Jahr 2007 einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Das Finanzministerium werde die Finanzämter schnell anweisen, die Rückzahlungen möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.

Wer in seiner Steuererklärung 2007 in Bezug auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung seiner Firma gemacht oder nur die Entfernung ab dem 21. Kilometer angegeben habe, sollte dies dem Finanzamt innerhalb der nächsten vier Wochen mitteilen. Dieses werde dann die zutreffende Steuerfestsetzung für das Jahr 2007 entsprechend ändern. Diejenigen, die den Steuerbescheid für 2007 bereits erhalten haben, können innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen und dem Finanzamt die kompletten Kilometer zur Arbeit angeben.

Steuerzahler, die noch keinen Bescheid für 2007 erhalten haben, sollten dem Finanzamt jetzt in einem formlosen Schreiben die Entfernung zur Arbeit vom ersten Kilometer an mitteilen. Arbeitnehmer mit einer Fünf-Tage-Woche können 220 bis 230 Arbeitstage die einfache Entfernung zum Büro mit 30 Cent je Kilometer verrechnen.



Kein Geld bekomme, wer sich einen Freibetrag auf seine Lohnsteuerkarte eintragen ließ. Denn ein Freibetrag könne nach Angaben der WELT bei Werbungskosten und Sonderausgaben erst dann auf der Steuerkarte eingetragen werden, wenn die Pauschalen von 920 Euro beziehungsweise 36 Euro um 600 Euro überschritten werden.

Für viele war das nur mit der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer möglich.

Auch beim Kindergeld kann sich das Urteil zur Pendlerpauschale auswirken. Wenn das Einkommen der Kinder 7680 Euro im Jahr übersteigt, entfällt das Kindergeld. Wird die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer angerechnet, verringert sich der Bruttolohn in einigen Fällen so, dass er unter diese Grenze sinkt und wieder ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

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