Pendlerpauschale: Rückzahlung hat bereits begonnen 

Die ersten Finanzämter haben mit der Steuer-Rückzahlung im Fall der Pendlerpauschale bereits begonnen. Die Finanzverwaltung im Bundesland Niedersachsen begann bereits zwei Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der Versendung der korrigierten Steuerbescheide. Auch die Hamburger Finanzämter haben die Rückzahlung der steuerlich absetzbaren Fahrtkosten eingeleitet. Das berichtet der Nachrichtensender n-tv im Internet.

 

Vergangenen Dienstag hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil gegen die Regelung ausgesprochen, wonach ein Arbeitsweg erst ab dem 21. Kilometer steuerlich berücksichtigt werde. Betroffene Pendler können also rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder Fahrten zum Arbeitsplatz vom ersten Kilometer an steuerlich geltend machen.

Die Pendlerpauschale nach der ursprünglichen Regelung kostet das Land Niedersachsen nach Angaben des Portals jährlich rund 130 Millionen Euro.

Betroffene sollten die Finanzämter gegenwärtig nicht mit Rückzahlungs-Aufforderungen unter Druck setzen, sagte Daniel Stricker von der Hamburger Finanzbehörde. Die Erstattung von zu viel gezahlten Steuern laufe beispielsweise automatisch bei Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsweg in ihrer Steuererklärung angegeben haben, schreibt n-tv.

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