Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil über die Pendlerpauschale voraussichtlich noch vor Weihnachten fällen. Das erfuhr die "Financial Times Deutschland" (FTD) aus Kreisen des Gerichts.
Sollte das höchste deutsche Gericht mit seinem Urteil Korrekturen an der Kürzung der Entfernungspauschale durchsetzen, könnten Millionen Berufspendler in Deutschland höhere Steuererstattungen erwarten. Die Finanzämter haben Steuerbescheide in diesem Punkt noch offen gelassen.
Anfang 2007 hatte die Bundesregierung die Entfernungspauschale (allgemein: Pendlerpauschale) erheblich eingeschränkt. Seitdem können die Kosten für Arbeitswege erst ab dem 21. Kilometer "wie Werbekosten" von der Steuer abgesetzt werden.
Nach Ansicht der großen Koalition soll aber das so genannte "Werkstorprinzip" gelten. Danach beginnt die Arbeit erst auf dem Firmengelände, der Weg hin und zurück ist Privatsache. Ursprünglich sollte die Entfernungspauschale ganz wegfallen – die Härtefallregelung für Fernpendler wurde aber auf massiven Druck der Flächenländer Bayern und Baden-Württemberg ins Gesetz aufgenommen worden.
Das Finanzgericht Niedersachsen und das Finanzgericht Saarland haben Klagen gegen die gekürzte Pendlerpauschale stattgegeben. Die Gerichte halten das neue Gesetz für verfassungswidrig (Verstoß gegen das Gleichheitsgebot, Art. 3 GG, und gegen den Schutz von Ehe und Familie, Art. 6 GG). Auch der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, hatte verfassungsrechtliche Bedenken und legte das Gesetz deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
In der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG am 10. September dieses Jahres ließen die Richter erkennen, dass die Fahrtkosten als so genannte gemischte Aufwendungen zu betrachten und somit weder eindeutig privat oder beruflich veranlasst seien. Der Gesetzgeber habe somit einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung der Pendlerpauschale. Dagegen kritisierten die Karlsruher Richter die scharfe Grenze zwischen dem 20. und 21. Kilometer. Werde der Verdacht, es handle sich um eine willkürliche Wahl, nicht ausgeräumt, könnte das Bundesverfassungsgericht die Neureglung der Pendlerpauschale kippen.
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