Die Kürzung der Pendlerpauschale wird nun doch erst einmal nicht gekippt. Nach einem Spitzentreffen von Vertretern der Regierungskoalition einigte man sich darauf, die beschlossene Regelung bis auf Weiteres gelten zu lassen. Bei der Steuererklärung kann Fahrtkosten danach nur derjenige geltend machen, der mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fährt.
Aufgrund von mehreren Gerichtsentscheidungen, die die neue Regelung für verfassungswidrig halten, hatte die SPD eine Abkehr von der Kürzung der Pauschale und eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung, nach der die Fahrtkosten ab dem 1. Kilometer abgesetzt werden können, in Aussicht gestellt (banktip.de berichtete).
Nach der Sitzung der Koalitionsspitzen wird es diese Variante nun vorerst nicht geben. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer wird an der Neuregelung nicht gerüttelt. Allerdings werden die Steuerbescheide 2007 in diesem Punkt nur vorläufig ergehen, bis die Rechtslage durch die Karlsruher Richter endgültig geklärt ist.
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