Politiker will automatische Diätenerhöhung kippen 

Der nordrhein-westfälische Linkspartei-Abgeordnete Rüdiger Sagel will die in seinem Bundesland eingeführte automatische Erhöhung der Abgeordnetendiäten kippen. Die Parlamentarier in Düsseldorf müssen die Erhöhung nur noch alle fünf Jahre beschließen. In der Zwischenzeit steigen die Bezüge von derzeit monatlich 9.756 Euro jedes Jahr automatisch zum 1. Juni.

Dieses System lässt Parlamentarier Sagel derzeit juristisch prüfen und erwägt eine Klage, wie die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet. Üblich sei es, dass Abgeordnete eine Diätenerhöhung jedes Jahr neu verhandeln müssen. Experten sind der Ansicht, dass eine Klage gegen die automatische Diätenerhöhung nicht nur für Nordrhein-Westfalen (NRW), sondern für alle Bundesländer Auswirkungen haben könnte.

Mit NRW haben sich nach Hessen, Baden-Württemberg und Bayern die Abgeordneten des vierten Bundeslandes für eine automatische Lohnerhöhung entschieden. 187 Abgeordnete aus den Fraktionen der Grünen, SPD, CDU und FDP stimmten in NRW dafür, die Bezüge künftig automatisch pro Jahr zu erhöhen. Nur noch zu Beginn der fünfjährigen Wahlperiode werde das System der Diäten im Parlament beschlossen. Wie die FR schreibt, gibt es einen solchen "Automaten-Lohn" in keiner anderen Berufsgruppe.

Die Befürworter argumentieren, dass mit einer automatischen Diätenerhöhung Zeit eingespart würde. Mindestens eine halbe Stunde Landtagsdebatte pro Jahr könne so umgangen werden. Rüdiger Sagel, einziges Fraktionsmitglied der Linken in Düsseldorf, meint dagegen, die Pläne der Abgeordneten seien dreist in Zeiten, in denen vielen Menschen der Lohn gekürzt werde. Denn faktisch würden sich die Parlamentarier jährlich steigende Lohnerhöhungen für fünf Jahre im Voraus genehmigen.

Unterstützt wird er von Herbert von Arnim von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. "Wenn ein Abgeordneter vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz klagt, wird es keinen Bestand haben", sagt von Arnim. Denn das Gesetz widerspreche einem Karlsruher Grundsatzurteil aus dem Jahr 1975, wonach prinzipiell jede Lohnerhöhung neu durch das Parlament abgestimmt werden müsse.