Reform der KFZ-Steuer vorerst gestoppt 

Der Bundesrat hat die KFZ-Steuerreform vorerst gestoppt. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ).

Die Länderkammer ist mit der geplanten Reform nicht einverstanden und rief den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um Änderungen an der geplanten Kfz-Steuerreform zu erreichen, so die FAZ.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die KFZ-Steuer, die bislang den Ländern zusteht, auf den Bund übertragen wird. Die Länder sollten einen Ausgleich in Höhe von 8,8 Milliarden jährlich als Entschädigung für den Verlust der Steuereinnahmen erhalten. Die Länder sind damit jedoch nicht einverstanden. Sie halten den Betrag für zu wenig.

Die Länder verlangen, dass auch die Steuerausfälle durch den befristeten KFZ-Steuererlass für schadstoffarme Neuwagen berücksichtigt werden. Den befristeten Erlass hatte die Bundesregierung im Rahmen des ersten Konjunkturpakets beschlossen. Der Beschluss reduziere die KFZ-Steuereinnahmen um weitere 55 Millionen Euro, so die Länder. Die Ausgleichsumme müsse um diesen Betrag erhöht werden.

Um die KFZ-Steuer auf den Bund übertragen zu können, ist eine Änderung im Grundgesetz nötig. Auf Grund der noch ungeklärten Punkte muss die Entscheidung des Bundesrats über die Gesetzänderung vom Freitag, den 20.02.09 auf die kommende Sitzung der Länderkammer am 6. März vertagt werden.

Kernpunkt der Reform ist unter anderem, dass die KFZ-Steuer künftig nicht mehr nach Hubraum, sondern nach Kohlendioxidausstoß berechnet werden soll. Ziel ist es, zum Kauf von umweltschonenden Autos zu animieren. Die neue KFZ-Steuer soll ab Juli 2009 gelten.