Der Kurs des Gesetzgebers gegenüber gemeinnützigen Verbänden sei widersprüchlich, hat jetzt die Fachzeitschrift "Verbändereport" festgestellt. Einerseits wurde durch das Jahressteuergesetz 2007 der Umsatzsteuersatz für bestimmte Zweckbetriebe von sieben auf 19 Prozent angehoben, andererseits hat der Bundesfinanzminister steuerliche "Hilfen für Helfer" angekündigt, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für spendenberechtigte Verbände zu verbessern.
Das gegenwärtig geltende Spendenrecht sei "an Unübersichtlichkeit kaum zu übertreffen", da die einschlägigen Regelungen über die Abgabenordnung, das Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz, die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und zwei Anlagen zu dieser Verordnung verstreut seien. Der Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" wurde daher begrüsst.
Neben Steuerverbesserungen, die den gemeinnützigen Körperschaften mittelbar zugute kommen, ist dort auch eine unmittelbar wirkende Verbesserung geplant: Die bisherige "Besteuerungsgrenze" von 30.670 Euro bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs. 3 AO) und die gleich hohe Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen (§ 67a AO) soll auf 35.000 Euro angehoben werden.
Die vorgesehene Anhebung der Betragsgrenze würde dazu führen, dass gemeinnützige Verbände keine Gewinnermittlung für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durchführen (und daher einen etwaigen Gewinn auch nicht versteuern) müssen, wenn die Jahreseinnahmen den Betrag von 35.000 Euro nicht überschreiten. Entsprechend erhöht sich auch die Grenze für die Inanspruchnahme des pauschalen Vorsteuerabzugs nach § 23 a UStG.