Rente, Hartz IV und Pflegeversicherungsbeitrag steigen 

Heute startet nicht nur die zweite Hälfte des Jahres 2008, sondern es treten auch einige wichtige Änderungen in Kraft, die die persönlichen Finanzen betreffen. Die neuen Regelungen betreffen die Pflegeversicherung, das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und die Rente. Daneben tritt der Bund als Banker auf.

Bei der Pflegeversicherung wurde der Leistungsumfang erweitert. Es gibt in den drei Pflegestufen mehr Pflegegeld und höhere Zuschüsse für ambulante Pflegeleistungen. In Pflegestufe I steigen die Zuschüsse für ambulante Sachleistungen von 384 auf 420 Euro, in Pflegestufe II von 921 auf 980 Euro und in Pflegestufe III von 1432 auf 1470 Euro im Monat. Das Pflegegeld steigt in den drei Pflegestufen ebenfalls (215 Euro in Stufe I, 420,- Euro in Stufe II, 675,- Euro in Stufe III). Zur Finanzierung des erweiterten Leistungspakets werden die Beiträge zur Pflegeversicherung von 1,7 Prozent auf 1,95 Prozent angehoben. Kinderlose zahlen auch weiterhin zusätzlich 0,25 Prozent mehr (insgesamt 2,2 Prozent).

Bei den Rentnern tritt die vieldiskutierte Rentenerhöhung von 1,1 Prozent in Kraft. Hierfür wurde der sogenannte Riester-Faktor ausgesetzt. Ohne diese Maßnahme wären die Renten nur um 0,46 Prozent gestiegen.

Außer bei den Rentnern steigen auch bei den Beziehern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) die Bezüge. Der Regelbetrag wird von 347 Euro auf 351 Euro angehoben.

Wer auf Hartz IV nicht angewiesen ist und Geld für das Sparen übrig hat, kann ab heute auch die Tagesanleige des Bundes erwerben. Was sich dahinter verbirgt, hat banktip.de in einem ausführlichen Ratgeber zusammengefasst.