Rentenversicherung Bund hilft bei Steuererklärung 

Um Rentner beim Ausfüllen des neuen Formulars "Anlage R – Renten und andere Leistungen" für die Einkommenssteuererklärung zu unterstützen, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anfrage eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus. Diese beinhaltet den steuerrechtlich relevanten Bruttorentenbetrag für das Jahr 2005, der vom Rentner in die Anlage R übertragen werden kann.

Sofern Steuerpflicht vorliegt, ist die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai 2006 beim Finanzamt einzureichen. Wer diesen Termin nicht einhalten kann, sollte formlos eine Verlängerung der Frist zum 30. September beantragen.