Rentner können ab 2008 mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute im Bundestag verabschiedet, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) mit. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag. Sie können nach der Gesetzesänderung bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen. Bisher lag diese Grenze bei 355 Euro.
Damit werden die Hinzuverdienstgrenze für Rentner und die Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitnehmer vereinheitlicht. Der Rentenversicherungsträger freut sich über weniger Verwaltungsaufwand, und es werden ungewollte Rentenkürzungen vermieden, erläutert die DRB die Vorteile der neuen Regelung. Wem seit Anfang des Jahres die Rente wegen eines 400-Euro-Jobs gekürzt wurde, bekommt das Geld jetzt nachgezahlt.
Die 355-Euro-Grenze war vielen Rentnerinnen und Rentnern laut DRB in der Vergangenheit nicht bekannt. Sie gingen oft davon aus, dass sie neben ihrer Rente einen 400-Euro-Job ausüben können, ohne die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten. Die Rentner hatten in diesen Fällen aber nur Anspruch auf eine Teilrente. Ihr Rentenanspruch musste aufwendig geprüft werden und oftmals mussten sie "zuviel" gezahlte Rente zurückzahlen. Das entfällt jetzt.