Rentner: Freistellungsantrag beim Finanzamt prüfen 

All jene Personen, deren Jahreseinkommen unter 7.802 Euro liegt, können trotz Absenkung des Sparerfreibetrages mehr als 750,- Euro an Zinseinnahmen ab dem nächsten Jahr steuerfrei bekommen. Dieser Betrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro zuzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro und Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro zusammen. Auf wen dies zutrifft, der sollte eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Die Bescheinigung erhalten Personen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden. Dies sind insbesondere Rentner sowie Kinder und Geringverdiener.

Wie der Bundesverband Deutscher Banken (BDB) jetzt mitteilt, sollten vor allem Rentner prüfen, ob sie diese Regelung für sich in Anspruch nehmen können. Dabei ist zu beachten, dass als Einkommen im steuerrechtlichen Sinne nicht die gesamte Rente, sondern nur der niedrigere Ertragsanteil berücksichtigt wird. Die Höhe des Ertragsanteils liegt bei gesetzlichen Renten seit 2005 bei 50 Prozent, für erstmals 2006 ausgezahlte Renten bei 52 Prozent. Für Rentner, die dieses Jahr zum ersten Mal Ruhestandsbezüge erhalten, sind bei einer Rente von 1.000 Euro demnach nur 520 Euro steuerpflichtig.

Der Nichveranlagungsbescheid ist für einen Zeitraum von 3 Jahren gültig, solange weiterhin keine Einkommenssteuerpflicht besteht, und ist für jede Bank separat zu beantragen. Durch Vorlage bei der Bank wird diese veranlasst, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte steuerfrei auszuzahlen – eben auch dann, wenn der Sparer-Freibetrag überschritten wird.