Schmiergelder müssen voll versteuert werden 

Wer Schmiergelder annimmt, muss in Zukunft nicht nur mit empfindlichen Strafen rechnen, sondern diese auch noch voll versteuern. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH).

Hintergrund des Beschlusses war die Beschwerde eines Beamten, der sich bei der Vergabe von Aufträgen zur Brückensanierung und zur Grafitti-Beseitigung bestechen ließ. Der Beamte wollte bei der Besteuerung erreichen, dass sein illegaler Nebenverdienst als „gewerblich“ eingestuft wird. Dies hätte zu einer erheblich niedrigeren Steuerlast geführt.

Die Richter wiesen die Beschwerde des Beamten jedoch zurück und stellten klar, dass eine Gewerblichkeit der Einkünfte bei einem klassischem Korruptionsfall wie diesem nicht gegeben ist. Die Verurteilung des Finanzgerichts zur Zahlung höherer Steuern sei daher zu Recht erfolgt.