Seit heute früh um 7.57 Uhr fließt das Geld, das die Arbeitnehmer in Deutschland erwirtschaften, in die eigene Tasche. Jedes Jahr ermittelt das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler den Steuerzahlergedenktag. Berechnet wird dieser auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote. Die Summe aus Steuern und Abgaben wird ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt und diese Quote auf die Kalendertage eines Jahres umgelegt. Mit dieser Quote wird gezeigt, wie viel der Staat vom Einkommen der Bürger und Betriebe über Steuern und Sozialabgaben auf das Jahr bezogen einbehält. Die Quote für 2008 beträgt nach der Prognose des Instituts 51,73 Prozent.
Demzufolge lässt sich der 8. Juli, 7.57 Uhr, als exakter Zeitpunkt berechnen, bis zu dem die Steuer- und Abgabenzahler im Durchschnitt rein rechnerisch für Steuern und Sozialabgaben arbeiten. Somit bleibt durchschnittlich nicht einmal die Hälfte des erwirtschafteten Einkommens bei den Steuer- und Abgabenzahlern, teilt der Bund der Steuerzahler mit.
Im vergangenen Jahr betrug die prognostizierte Einkommensbelastungsquote noch 52,4 Prozent; der Steuerzahler-Gedenktag fiel somit auf den 13. Juli. Damit hat sich der Tag 2008 um fünf Tage nach vorn verschoben. Die leichte Entlastung der Steuer- und Abgabenzahler wurde vom Bund der Steuerzahler begrüßt, gleichzeitig jedoch als nicht ausreichend kritisiert. Die Entlastung der Steuer- und Abgabenzahler gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Beiträgen zur Sozialversicherung und aus Entlastungen der Unternehmen aufgrund der Unternehmensteuerreform.
Für das laufende Jahr geht das Institut aus derzeitiger Sicht davon aus, dass Steuern und Sozialbeiträge etwas langsamer steigen als das Volkseinkommen. Bei den Steuern ist dies vor allem durch die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Reform der Unternehmensbesteuerung bedingt, die voraussichtlich Entlastungen von rund 6,6 Milliarden Euro zur Folge hat.
Der Anstieg beim Aufkommen aus Sozialbeiträgen wird 2008 durch die per Saldo leicht sinkenden Beitragssätze zur Sozialversicherung gebremst. So ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008 um 0,9 Prozentpunkte auf nunmehr 3,3 Prozent gesenkt worden. Allerdings ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte angehoben worden und auch bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist für das laufende Jahr ein um etwa 0,2 Prozentpunkte höherer durchschnittlicher Beitragssatz zu erwarten. Insgesamt liegt der Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung 2008 daher um etwa einen halben Prozentpunkt unter dem Vorjahreswert.