Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,
schlossen die Haushalte der gesetzlichen Sozialversicherung -
Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten,
die Bundesknappschaft, die Altershilfe für Landwirte sowie die
Bundesagentur für Arbeit – das Jahr 2006 mit
einem Überschuss in Höhe von 20,5 Milliarden Euro ab. Im Vorjahr
hatte es noch ein Defizit von 3,3 Milliarden Euro gegeben. Das
positive Ergebnis ist zum einen die Folge einer günstigen
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zum anderen aber auch bedingt
durch die Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge zu Jahresbeginn, so das Statistische Bundesamt.
Bei Betrachtung der einzelnen Sozialversicherungszweige zeigt
sich, dass der Überschuss vor allem auf die Entwicklung der Ausgaben
und Einnahmen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie der gesetzlichen
Rentenversicherung zurückzuführen ist. Bei der Bundesagentur für Arbeit gingen die Ausgaben deutlich um 14,6% auf 45,4 Milliarden Euro zurück, während gleichzeitig die Einnahmen um 6,6% auf 56,6 Milliarden Euro stiegen. Als Folge davon errechnet sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von 11,2 Milliarden Euro, so dass die Bundesagentur erstmals seit 1985 wieder schwarze Zahlen schrieb.
Ähnlich verlief die Entwicklung bei der Rentenversicherung. Bei
nahezu konstanten Ausgaben gegenüber dem Vorjahr (+ 0,1% auf 232,9
Milliarden Euro) erhöhten sich ihre Einnahmen 2006 relativ kräftig (+
5,1% auf 240,2 Milliarden Euro). Demzufolge errechnet sich für 2006
ein Überschuss von 7,3 Milliarden Euro, nachdem das Vorjahr noch ein
Defizit von 4,3 Milliarden Euro aufwies. Verantwortlich für den
Zuwachs bei den Einnahmen war neben der Zunahme der Beschäftigtenzahl
aufgrund der konjunkturellen Belebung und der milden Witterung in den
Monaten November und Dezember 2006 insbesondere auch die Umstellung
des Beitragseinzugsverfahrens durch Vorverlegung der Fälligkeit.
Bei Ausgaben von 148,2 Milliarden Euro (+ 3,2%) und Einnahmen von
149,8 Milliarden Euro (+ 3,4%) erzielte die gesetzliche
Krankenversicherung im Jahr 2006 einen Überschuss von 1,7 Milliarden
Euro (Vorjahr: 1,5 Milliarden Euro). Der im Vergleich zu den übrigen
Sozialversicherungszweigen vergleichsweise geringe Anstieg der
Einnahmen erklärt sich aus der unterschiedlichen zeitlichen
Rechnungsabgrenzung. Die gesetzliche Krankenversicherung ordnet die
Einnahmen dem Zeitraum zu, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.
Sie stellt bei der Verbuchung also nicht, wie die übrigen Zweige der
Sozialversicherung, auf den Zeitraum des Zahlungseingangs ab, das
heißt der Kassenwirksamkeit der Mittel. Die Folge ist, dass sich die
Vorverlegung der Fälligkeit der Beiträge durch die Umstellung des
Beitragseinzugsverfahrens in Form einer einmaligen Zusatzeinnahme des
13. Monatsbeitrages 2006 bei der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht auswirkt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung konnte 2006 ihr Defizit vom
Vorjahr (0,4 Milliarden Euro) in einen Überschuss umwandeln, da die
Einnahmen (+ 5,7% auf 18,5 Milliarden Euro) in diesem Jahr die
Ausgaben (+ 1,0% auf 18,0 Milliarden Euro) übertrafen.