Sozialversicherung mit deutlichem Überschuss 

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,

schlossen die Haushalte der gesetzlichen Sozialversicherung -

Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten,

die Bundesknappschaft, die Altershilfe für Landwirte sowie die

Bundesagentur für Arbeit – das Jahr 2006 mit

einem Überschuss in Höhe von 20,5 Milliarden Euro ab. Im Vorjahr

hatte es noch ein Defizit von 3,3 Milliarden Euro gegeben. Das

positive Ergebnis ist zum einen die Folge einer günstigen

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zum anderen aber auch bedingt

durch die Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung der

Sozialversicherungsbeiträge zu Jahresbeginn, so das Statistische Bundesamt.

Bei Betrachtung der einzelnen Sozialversicherungszweige zeigt

sich, dass der Überschuss vor allem auf die Entwicklung der Ausgaben

und Einnahmen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie der gesetzlichen

Rentenversicherung zurückzuführen ist. Bei der Bundesagentur für Arbeit gingen die Ausgaben deutlich um 14,6% auf 45,4 Milliarden Euro zurück, während gleichzeitig die Einnahmen um 6,6% auf 56,6 Milliarden Euro stiegen. Als Folge davon errechnet sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von 11,2 Milliarden Euro, so dass die Bundesagentur erstmals seit 1985 wieder schwarze Zahlen schrieb.



Ähnlich verlief die Entwicklung bei der Rentenversicherung. Bei

nahezu konstanten Ausgaben gegenüber dem Vorjahr (+ 0,1% auf 232,9

Milliarden Euro) erhöhten sich ihre Einnahmen 2006 relativ kräftig (+

5,1% auf 240,2 Milliarden Euro). Demzufolge errechnet sich für 2006

ein Überschuss von 7,3 Milliarden Euro, nachdem das Vorjahr noch ein

Defizit von 4,3 Milliarden Euro aufwies. Verantwortlich für den

Zuwachs bei den Einnahmen war neben der Zunahme der Beschäftigtenzahl

aufgrund der konjunkturellen Belebung und der milden Witterung in den

Monaten November und Dezember 2006 insbesondere auch die Umstellung

des Beitragseinzugsverfahrens durch Vorverlegung der Fälligkeit.



Bei Ausgaben von 148,2 Milliarden Euro (+ 3,2%) und Einnahmen von

149,8 Milliarden Euro (+ 3,4%) erzielte die gesetzliche

Krankenversicherung im Jahr 2006 einen Überschuss von 1,7 Milliarden

Euro (Vorjahr: 1,5 Milliarden Euro). Der im Vergleich zu den übrigen

Sozialversicherungszweigen vergleichsweise geringe Anstieg der

Einnahmen erklärt sich aus der unterschiedlichen zeitlichen

Rechnungsabgrenzung. Die gesetzliche Krankenversicherung ordnet die

Einnahmen dem Zeitraum zu, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Sie stellt bei der Verbuchung also nicht, wie die übrigen Zweige der

Sozialversicherung, auf den Zeitraum des Zahlungseingangs ab, das

heißt der Kassenwirksamkeit der Mittel. Die Folge ist, dass sich die

Vorverlegung der Fälligkeit der Beiträge durch die Umstellung des

Beitragseinzugsverfahrens in Form einer einmaligen Zusatzeinnahme des

13. Monatsbeitrages 2006 bei der gesetzlichen Krankenversicherung

nicht auswirkt.



Die gesetzliche Pflegeversicherung konnte 2006 ihr Defizit vom

Vorjahr (0,4 Milliarden Euro) in einen Überschuss umwandeln, da die

Einnahmen (+ 5,7% auf 18,5 Milliarden Euro) in diesem Jahr die

Ausgaben (+ 1,0% auf 18,0 Milliarden Euro) übertrafen.