Im Rahmen der Steuerreform 2008 sollen alle Veräußerungsgewinne in Zukunft besteuert werden. Anders als geplant, soll diese Regelung nun nicht für den Verkauf von Immobilien gelten, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Für Immobilien soll es auch nach 2008 eine Spekulationsfrist von zehn Jahren geben. Nach deren Ablauf wäre ein erzielter Verkaufsgewinn steuerfrei. Insofern das Haus oder die Wohnung selbst genutzt wird, soll der Wertzuwachs bei einem Verkauf auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei bleiben.
Laut FTD finden sich entsprechende Punkte in den Vorlagen der Finanzministerien des Bundes und der Länder. Beamte der entsprechenden Institutionen treffen sich heute im Bundesfinanzministerium, um den Gesetzesentwurf fertig zu stellen. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist noch vor der parlamentarischen Sommerpause geplant.
Die Regelung soll nicht für den gewerblichen Verkauf von Immobilien gelten. Hier muss ein Gewinn auch weiterhin ohne Ausnahme versteuert werden. Als gewerblicher Verkäufer gilt, wer mehr als drei Immobilien pro Jahr verkauft. Weitere Punkte des Referentenentwurfs sind die Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 2009, die jedoch nur auf Anlagen anfällt, die ab 2009 angeschafft werden. Für ältere Geldanlagen gilt auch nach 2009 die derzeitige Regelung, wonach Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei sind. Bei betrieblichen Kapitalerträgen soll die Abgeltungssteuer auch ab 2009 nicht gelten.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr