Staat verschenkt 12 Mrd. Steuergelder 

"Der Steuervollzug in Deutschland ist ein Skandal!" Diesen Titel trägt eine Stellungnahme der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, welche ihr Vorsitzender Frank Bsirske und Werner Stupka, der Vorsitzende der ver.di-Bundesfachkommission Steuer- und Finanzverwaltung anlässlich der Bundespressekonferenz in Berlin überreicht haben.

In dem Papier kritisiert ver.di den mangelhaften Steuervollzug vor allem bei Einkünften aus selbständiger Arbeit und Kapitalbesitz. Der Staat verzichte in diesem Bereich auf jährliche Einnahmen in Höhe von mindestens zwölf Milliarden Euro, so ver.di. Für diesen Missstand macht die Gewerkschaft neben unzureichenden Verwaltungsvorgaben die dünne Personaldecke in vielen Finanzämtern verantwortlich. Häufig werde auf eingehende Prüfungen und sogar die Ahndung von Steuerhinterziehung verzichtet.

Besonders stört die Gewerkschafter die Ungleichbehandlung von Lohnsteuer- und Einkommenssteuereinzug. Dadurch dass die Lohnsteuer gleich vom Arbeitgeber einbehalten wird, Selbständige und Freiberufler aber selbst ihr zu versteuerndes Einkommen angeben können, ist für letztere die Steuerhinterziehung viel leichter. Das Gleiche gilt für Einkommen aus Vermögen. Wenn nur unzureichend geprüft wird, entsteht hier neben großen Verlusten für die öffentlichen Haushalte Steuerungerechtigkeit, betont ver.di.

Das sei "ein nicht länger hinnehmbarer Zwei-Klassen-Steuervollzug" und zudem verfassungswidrig. Ver.di beruft sich hier auf das so genannte "Zinsurteil" des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991. Damals hatte das Gericht solche Steuergesetze für "materiell-rechtlich" verfassungswidrig erklärt, deren tatsächlicher Vollzug den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das sieht ver.di bei dem derzeitigen Mangel als gegeben an.

Dabei wäre mehr Personal in den Finanzämtern noch nicht einmal teurer. Aus dem aktuellen Bericht des Bundesfinanzministeriums geht hervor, die rund 13.500 Betriebsprüfer, die im Jahr 2006 unterwegs waren, haben Mehrsteuern in Höhe von 14 Milliarden Euro erbracht. Das sind über eine Million Euro je Prüfer/in. Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung erzielte mit 1.500 Prüfern ein Mehrergebnis von 1,4 Milliarden Euro, ebenfalls etwa eine Million Euro je Prüfer.

Es würde sich also finanziell für den Staat mehr als lohnen, den Personalbestand in der Betriebsprüfung bedarfsgerecht aufzustocken, findet ver.di. Der Vergleich der Personalbedarfsrechnung mit der tatsächlichen Zahl der Beschäftigten zeige: Im Veranlagungsinnendienst fehlen bundesweit etwa 2.700 Beschäftigte, in der Betriebsprüfung über 3.000 und in der Steuerfahndung über 330.