Steuer: Steinbrück ignoriert Bundesfinanzhof 

Das Bundesfinanzministerium unter Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) ignoriert Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) zugunsten des Steuerzahlers, um möglichst wenig Geld zurück zu zahlen. So wurden seit 2005 etwa 120 BFH-Urteile nicht wie sonst üblich im Bundessteuerblatt oder auf der Internetseite veröffentlicht. Das geht aus einem Schreiben von Staatssekretärin Nicolette Kressel vom 2. Juli hervor, das dem "Handelsblatt" vorliegt.

Finanzministerium veröffentlicht BFH-Urteile nicht

Nachteile für den Steuerzahler sieht Staatsekretärin Kressel nicht: "Den Steuerpflichtigen ist es nicht verwehrt, sich auf eine im Bundessteuerblatt noch nicht veröffentlichte BFH-Entscheidung zu berufen und ggf. den Rechtsweg zu beschreiten", schreibt Kressel in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler.

Wie der Steuerzahler von dem für ihn vielleicht günstigen, aber unveröffentlichten Urteil erfahren soll, schreibt sie nach Angaben der Zeitung nicht. Dafür formuliert Kressel spitzfindig: "Eine unterlassene oder erst mit zeitlicher Verzögerung erfolgende Veröffentlichung eines BFH-Urteils im Bundessteuerblatt kann somit für sich allein das Steueraufkommen nicht beeinflussen."

Nur Kläger erhielt Steuererstattung

So hatte beispielsweise der Bundesfinanzhof entschieden, dass Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nicht komplett versteuert werden müssen (Az. VI R 85/04 und VI R 68/05). Doch nur der Pendler, der geklagt hatte, durfte sich über die Rückerstattung seiner zuvor komplett gezahlten Steuern freuen.

Finanzbeamten sollten BFH-Urteile ignorieren

Denn aus dem Ministerium kam die Anweisung an alle Finanzbeamten, dass die Rechtsgrundsätze der BFH-Entscheidung von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht geteilt würden. Nur Urteile des Bundesverfassungsgerichts würden als bindend angesehen, daher seien Entscheidungen des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden, heißt es im Artikel.

In einem anderen Fall urteilte der Bundesfinanzhof, dass Verträge mit Kindern oder Enkeln auch dann steuerlich anerkannt werden können, wenn sie zivilrechtlich unwirksam sind. Der BFH gab der Anfechtungsklage einer Immobilienbesitzerin statt, die zum Bau ihrer Mietwohnungen Darlehen bei ihren unter 18 Jahre alten Enkeln aufgenommen hatte (Az.: IX R 4/04).
Doch auch hier konnte sich nur die Klägerin freuen. Staatssekretärin Kressel erklärte, dass es aber jedem Steuerzahler freistehe, sich auf unveröffentlichte Urteile zu berufen.