Künftig sollen maximal 5000 Euro Schulgeld pro Kind und Jahr für private Schulen als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig sein. Das gilt nach dem Jahressteuergesetz 2009 auch für Schulen im Ausland. Voraussetzung: Diese Schulen müssen zu einem von der Kultusministerkonferenz anerkannten Abschluss führen.
Bisher gab es nur bei Schulgeld für eine private Schule in Deutschland einen Steuerabzug.
Ansonsten ändert sich nichts: 30 Prozent des Schulgeldes nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten sind abzugsfähig. Es kann also ein Schulgeld bis zu 10.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, um den Höchstbetrag von 5000 Euro abzusetzen.