Steuerabzug auch für Schulgeld im Ausland 

Künftig sollen maximal 5000 Euro Schulgeld pro Kind und Jahr für private Schulen als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig sein. Das gilt nach dem Jahressteuergesetz 2009 auch für Schulen im Ausland. Voraussetzung: Diese Schulen müssen zu einem von der Kultusministerkonferenz anerkannten Abschluss führen.



Bisher gab es nur bei Schulgeld für eine private Schule in Deutschland einen Steuerabzug.



Ansonsten ändert sich nichts: 30 Prozent des Schulgeldes nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten sind abzugsfähig. Es kann also ein Schulgeld bis zu 10.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, um den Höchstbetrag von 5000 Euro abzusetzen.