Die Studie "Steuersätze 2006 im internationalen Vergleich" der Wirtschaftsberatungsgesellschaft KPMG kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland die Steuerbelastung im EU-Vergleich überdurchschnittlich ist. Weltweit haben die KPMG-Steuerspezialisten 86 Länder untersucht,
darunter die 30 OECD-Staaten sowie weitere Staaten in Asien und
Lateinamerika. In Bezug auf die Vergleichbarkeit der Steuerbelastung
haben die Ergebnisse allerdings nur beschränkt gültigen Charakter,
denn die Bemessungsgrundlage ist - auch innerhalb der EU -
uneinheitlich. Zudem gewähren viele Staaten Steuerbefreiungen
und/oder -vergünstigungen, die die effektive Steuerbelastung oftmals
erheblich mindern.
Führend bei der Senkung der Steuersätze sind weiterhin die Staaten der EU und der OECD. So ist der durchschnittliche
EU-Körperschaftsteuersatz auf 25,04 Prozent gesunken (2005: 25,32
Prozent). Damit liegt dieser unter dem OECD-Schnitt von 28,31 Prozent
(2005: 28,55 Prozent). Im Vergleich dazu ist die Steuerbelastung in
Deutschland mit einem Anstieg von lediglich 0,03 Prozentpunkten
nahezu unverändert geblieben. Der leichte Anstieg der deutschen
Steuerlast auf aktuell 38,34 Prozent (2005: 38,31 Prozent) resultiert
ausschließlich aus dem Anstieg des durchschnittlichen Hebesatzes der
Gewerbesteuer. Damit liegt der deutsche Ertragsteuersatz nach wie vor
deutlich über dem Durchschnitt der EU und dem der OECD-Staaten.
Insgesamt fünf der OECD-Staaten und sechs EU-Staaten haben ihre Steuersätze gesenkt. In Europa führt Italien mit unveränderten 37,25 Prozent hinter Deutschland die Rangliste der Länder mit den höchsten
Steuersätzen in der EU an. Den niedrigsten Körperschaftsteuersatz in
der EU weist Zypern mit 10 Prozent auf, gefolgt von Irland mit
unveränderten 12,5 Prozent.