Steuerberatungskosten doch weiter Sonderausgaben? 

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) will gegen die Streichung des Sonderausgabenabzuges für Steuerberatungskosten gerichtlich vorgehen. Seit dem Veranlagungsjahr 2006 dürfen Steuerberatungskosten nur als Werbungskosten, nicht aber als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies führt dazu, dass nicht alle Steuerzahler diese Kosten geltend machen können, zum Beispiel wenn die Werbungskostenpauschale nicht ausgeschöpft wird.

Wie ein DStV-Sprecher gegenüber banktip.de mitteilte, sei die Streichung der entsprechenden Vorschrift des Einkommensteuergesetzes rechtlich zweifelhaft. Die Kompliziertheit des Steuerrechts führe dazu, dass Steuerberatungskosten als zwangsläufiger Aufwand anzusehen seien, der die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen mindere, so der DStV.

Der DStV plant, den Wegfall des Regelung durch die Finanzgerichte klären zu lassen. Hierfür sollen sogenannte Musterprozesse geführt werden. Wie der DStV mitteilt, kann dies aber noch eine Weile dauern. Zuerst müssen die entsprechenden Steuerbescheide erlassen werden, gegen die dann das Einspruchsverfahren durchgeführt werden muss. Erst dann ist der Weg für ein Gerichtsverfahren frei. Der Verband rechnet im Sommer mit den ersten Verfahren. Die Musterprozesse sollen aller Voraussicht nach in Nordrhein-Westfalen und Sachsen geführt werden.