Belgien folgt künftig den international weitgehend üblichen Rechtsgrundsätzen beim Auskunftsaustausch in Steuersachen. Dafür wurde am 18. Mai 2009 ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Belgien über den steuerlichen Auskunftsaustausch nach Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) protokollarisch festgehalten. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministerium (BMF) hervor.
Der Auskunftsaustausch in Steuersachen ermögliche den deutschen und belgischen Finanzbehörden künftig, jeweils den anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Nach OECD-Standard müssen relevante Informationen zur Besteuerung den einzelnen ausländischen Finanzbehörden zugänglich gemacht und diesen nach Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Künftig erfordere ein Ersuchen um Auskunft nicht mehr, dass bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Es reiche zukünftig aus, dass ein Sachverhalt aufzuklären sei und dass die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant seien und dies vom anfragenden Staat dargelegt werden könne. Ein Auskunftsersuchen könne aber auch zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle gestellt werden, heißt es in der Mitteilung des BMF.
Das Protokoll müsse vor seinem Inkrafttreten noch von den vertragsschließenden Staaten unterschrieben und von den Parlamenten ratifiziert werden, heißt es in der Pressemitteilung.
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