Steuerhinterziehung soll später verjähren 

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgestellt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Steuerstraftaten erst nach zehn Jahren verjähren. Derzeit liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren. "Die Verfolgung von Steuerstraftaten erst nach zehn Jahren verjähren zu lassen, ist nicht zuletzt angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen", verkündet das Ministerium auf seiner Website.

Darüber hinaus umfasst der Referentenentwurf auch noch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen aus verschiedenen Regelungsbereichen. Sie sollen dem BMF zufolge das Steuerrecht vereinfachen und noch effektiver gestalten. Der Entwurf sieht vor:

  • extremistische Vereine von der Gemeinnützigkeit auszuschließen,
  • die Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerlich zu fördern,
  • ambulante und stationäre Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer zu befreien,
  • die Freibetragsregelung auf Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke bei juristischen Personen aus EU- oder EWR-Ländern zu erweitern,


Verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts sowie die Umsetzung von Empfehlungen des Bundesrechnungshofs sind ebenfalls Gegenstand des Referentenentwurfs. Nun müssen sich die einzelnen Ressorts abstimmen. Dem Bundeskabinett soll der Entwurf am 4. Juni zur Entscheidung vorgelegt werden.